Für die Erstellung eines Wertgutachtens werden die maßgeblichen wertrelevanten Umstände des Grundstückes und des Gebäudes betrachtet. Dazu gehört eine Inaugenscheinnahme der Bausubstanz, ggf. auch eine gesonderte Bewertung von Instandsetzungsrückstau und durchgeführten Modernisierungsarbeiten. Es werden nach jeweiliger Vereinbarung Auskünfte zu Baulasten, Altlasten, Munitionsverdacht und Erschließungsbeiträgen eingeholt. Auskünfte zum Planungsrecht ermöglichen erste Anhaltspunkte zu einer möglichen Bebaubarkeit. Investitionen in Immobilien werden dadurch auf eine sichere Basis gestellt.
Wenn ein Objekt verkauft werden soll …
Im Verkaufsfall soll ein marktgerechter Wert ermittelt werden, damit Sie Sicherheit für die Verhandlungen haben.
Immobilienbewertung in Familienrechtsangelegenheiten
Bei Scheidung, Erbauseinandersetzung, Feststellung von Zugewinn oder Pflichtteilsansprüchen wird der Wert der Immobilie als Grundlage für einen finanziellen Ausgleich ermittelt. Im Erbfall oder bei Schenkung kann ein Wertgutachten Grundlage für die steuerliche Bewertung werden (Erbschaftssteuergesetz).
In Nachlass-, Pflegschafts-, Vormundschafts- und Betreuungsangelegenheiten wird ein Wertgutachten als Nachweis eines angemessenen Verkaufspreises gegenüber dem Vormundschaftsgericht verwendet.
Wenn Sie Ihre Immobilie beleihen/finanzieren möchten …
Es wird ein Beleihungswert ermittelt, der Ihnen bei der Finanzierung und den Verhandlungen mit der Bank hilft und auch als Grundlage für die Festlegung des Beleihungswertes dienen kann.
Wenn ein Gebäude versichert werden soll.
Für die Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme ermittelt, die als Grundlage der Prämienberechnung dient. Damit im etwaigen Schadenfall keine Unterversicherung geltend gemacht werden kann, ist eine ausreichende Versicherungssumme von entscheidender Bedeutung.