Sie wollen kaufen oder verkaufen?
Wieviel ist Ihre Immobilie wert?

Diese Frage stellt sich möglicherweise auch für Sie, wenn Sie ein Objekt kaufen oder verkaufen möchten. Wie hoch ist ein angemessener Kaufpreis? Sind Mängel oder Schäden vorhanden und wie sind sie zu bewerten? Sind besondere Umstände zu bewerten, z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulasten, Leitungsrechte?

Dipl.-Ing. Peter Bremer

Sachverständiger

… für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

… für Schäden an Gebäuden

Mediator im Bauwesen

WERTERMITTLUNG

Für die Erstellung eines Wertgutachtens werden die maßgeblichen wertrelevanten Umstände des Grundstückes und des Gebäudes betrachtet. Dazu gehört eine Inaugenscheinnahme der Bausubstanz, ggf. auch eine gesonderte Bewertung von Instandsetzungsrückstau und durchgeführten Modernisierungsarbeiten. Es werden nach jeweiliger Vereinbarung Auskünfte zu Baulasten, Altlasten, Munitionsverdacht und Erschließungsbeiträgen eingeholt. Auskünfte zum Planungsrecht ermöglichen erste Anhaltspunkte zu einer möglichen Bebaubarkeit. Investitionen in Immobilien werden dadurch auf eine sichere Basis gestellt.

 

Wenn ein Objekt verkauft werden soll …

Im Verkaufsfall soll ein marktgerechter Wert ermittelt werden, damit Sie Sicherheit für die Verhandlungen haben.

 

Immobilienbewertung in Familienrechtsangelegenheiten

Bei Scheidung, Erbauseinandersetzung, Feststellung von Zugewinn oder Pflichtteilsansprüchen wird der Wert der Immobilie als Grundlage für einen finanziellen Ausgleich ermittelt. Im Erbfall oder bei Schenkung kann ein Wertgutachten Grundlage für die steuerliche Bewertung werden (Erbschaftssteuergesetz).

In Nachlass-, Pflegschafts-, Vormundschafts- und Betreuungsangelegenheiten wird ein Wertgutachten als Nachweis eines angemessenen Verkaufspreises gegenüber dem Vormundschaftsgericht verwendet.

 

Wenn Sie Ihre Immobilie beleihen/finanzieren möchten …

Es wird ein Beleihungswert ermittelt, der Ihnen bei der Finanzierung und den Verhandlungen mit der Bank hilft und auch als Grundlage für die Festlegung des Beleihungswertes dienen kann.

 

Wenn ein Gebäude versichert werden soll.

Für die Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme ermittelt, die als Grundlage der Prämienberechnung dient. Damit im etwaigen Schadenfall keine Unterversicherung geltend gemacht werden kann, ist eine ausreichende Versicherungssumme von entscheidender Bedeutung.

Eine Immobilie von Grund auf zu prüfen, um dem Eigentümer, Erwerber, der Bank, dem Gericht oder der Versicherung eine zuverlässige Aussage über den Verkehrswert zu geben, ist unsere Aufgabe. Wir erledigen sie gewissenhaft für Sie. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Feststellung Ihrer Bedürfnisse.

REFERENZEN

historisches Fachwerkhaus in Wolfenbüttel
Verwaltungsgebäude unter Denkmalschutz in Hannover
Büro- und Geschäftshaus Hannover Zentrum
ehemaliger Bahnhof Wennigsen

Ihr „Anliegen“ ist der Bau/Erwerb einer Immobilie? Hier biete ich Fachberatung an!

Unter diese Überschrift fällt neben den klassischen Bauberatungsthemen auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer „ganzheitlichen“ Beratung über Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Immobilienerwerbs oder des Baus einer eigenen Immobilie klar zu werden. Mögliche Fragestellungen sind:

1. „nachhaltige“ Größe / „Was brauche ich?“
2. tragbares Investitionsvolumen / „Wie teuer wird es?“
3. Lage / „Wo will ich leben, warum gerade da?“
4. Priorisierung der eigenen Bedürfnisse / „Was ist mir wichtig?“
5. Altimmobilie vs. individueller Neubau oder Bauträgerkauf / „Welche Aspekte sind zu berücksichtigen?“
6. Grundrissgestaltung / „Wie will ich wohnen?“
7. Mehrgenerationenhaus, Barrierefreiheit / „Welche Möglichkeiten bieten sich für mich?“
8. Genehmigungsfähigkeit / „Was ist erlaubt?“

Ich berate Sie unabhängig und kompetent – ggf. ziehe ich weitere Fachleute hinzu. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Vorhaben aus einer distanzierten Perspektive zu betrachten – zu reflektieren.

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